EU-Verordnungen
Europäisches Parlament und Ministerrat sind legitimiert, Beschlüsse zu fassen, die für alle Mitgliedstaaten der EU gelten. Auf EU-Ebene spricht man in diesem Zusammenhang nicht von "Gesetzen", sondern von "Richtlinien", "Verordnungen" und "Entscheidungen".
EU-Verordnungen haben allgemeine Geltung. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die EU-Verordnungen werden im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht. Sie treten an einem festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Quelle:
URL: https://www.bundestag.de/service/glossar/E/eu_verord/245412 [Stand: 11.09.2015]